Trinkwasserverordnung & Legionellenprüfung
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Anlagenbetreiber und Vermieter zur jährlichen Überwachung der Trinkwasser-Installationen auf Legionellen in ihren Gebäuden.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht vor, dass unsere Gesundheit zu keiner Zeit durch Trinkwasser gefährdet sein darf. Um sauberes Leitungswasser in deutschen Haushalten zu gewährleisten, muss sich auch die WEG an die Trinkwasserverordnung halten. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Anlagenbetreiber zur Überwachung der Trinkwasser-Installationen in ihren Gebäuden. Vermieter müssen demnach die geforderte jährliche Überprüfung auf Legionellen beachten. (Kleinanlagen alle 3 Jahre)
Zu den wichtigsten Neuregelungen zählt die Meldepflicht. Bisher gehörte dies zu den Pflichten der WEG, einen auffälligen Befund zu melden, jetzt muss sich die Untersuchungsstelle, die einen auffälligen Befund feststellt bzw. vermutet, direkt ans Gesundheitsamt melden.
Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung ausdrücklich klargestellt, dass der Gebäudeeigentümer für die Abwicklung selbstausgewählte, zugelassene Firmen einsetzen darf. (§ 15a Abs. 2 Nr. 2 TrinkwV) So kann die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchung an die individuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Wichtig ist das Verbot für das Einbringen von Gegenständen in Trinkwasserleitungen, die eine hygienische Verschlechterung des Trinkwassers verursachen könnten. Darunter fällt beispielsweise die Verlegung von Breitbandkabeln.