Pflichtversicherung für Elementarschäden derzeit in Diskussion

 


 

Pflichtversicherung für Elementarschäden 

 

Der Bundesrat ist pro Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden, die Regierung wehrt sich gegen ein Gesetz. Auch Rechtsexperten und Verbände aus der Immobilienbranche sind sich uneins. Im Juni beraten die Länder mit dem Kanzler.

Über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden wird seit Jahren diskutiert. Nach den jüngsten Überschwemmungen und verheerenden Hochwasserschäden in Teilen Deutschlands lebt die Diskussion gerade wieder auf. Am 20. Juni werden die Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) darüber beraten, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der "Augsburger Allgemeinen" am 22.5.2024 bestätigte.

 

Elementarschadenpflichtversicherung: Anhörung im Bundestag

 

In der Ampel-Regierung spricht sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) gegen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, SPD und Grüne sind grundsätzlich offen dafür. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion war am 11.3.2024 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags.

Für die Hauseigentümerseite war Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, eingeladen. Er begrüßte die Idee der Union, die Versicherungsquote zu erhöhen und den Staat als Rückversicherer in einem risikobezogenen Prämiensystem zu etablieren. In den Mittelpunkt der Diskussion müsse allerdings der Präventionsgedanke gerückt werden, sagte Warnecke, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion teilnahm.

 

Warum Elementarschäden versichern?

 

Eine Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, und kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen – wie vollgelaufene Keller – sind in der Regel nicht versichert. Nur wenn auch Elementarschäden abgesichert wurden, besteht umfassender Versicherungsschutz.

Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser schützen.

 

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